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- Reifenservice, Reifeneinlagerung
Info zur Abreißleine für Anhänger in der Schweiz
Die Abreißleine muss am Fahrzeug selbst oder an speziellen Ösen / Laschen eingehängt werden können. Ist keine Öse vorhanden, muss mit einer Stahlstrippe an der Verbindungseinrichtung nachgerüstet werden. Eine Anbringung direkt an der Anhängerkupplung, ohne Öse, ist nicht erlaubt. Ebenso ist das lassomäßige Überwerfen über die Anhängekupplung nicht zulässig. Das gilt sowohl für gebremste als auch ungebremste Anhänger. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift droht ein Bußgeld von bis zu 500 CHF pro Fall.
Info zur Abreißleine für Anhänger in den Niederlanden
In den Niederlanden müssen generell alle Anhänger über eine „Losreißvorkehrung“ verfügen. Achtung: Hier darf das Abreißseil nicht als Schlinge über der Kugelstange liegen, sondern muss durch eine Öse oder einen Bügel führen. Dabei ist es egal ob die Anhängekupplung starr oder abnehmbar ist. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Geldbuße bis zu 230 Euro verhängt werden.
Info zur Abreißleine für Anhänger in Österreich
Für ungebremste Anhänger ist nach den österreichischen Vorschriften eine zusätzliche Sicherungsverbindung (z. B. Sicherungsseil oder -kette) mit dem Zugfahrzeug vorgeschrieben. Das Gesetz sieht keine spezielle Regelungen zur Befestigung der Sicherungsverbindung vor. Ein Verstoß gegen die Vorschrift führen zu einem Bußgeld von bis zu 100 Euro. Das Bußgeld droht hierbei nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Fahrzeughalter.
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann nicht übernommen werden.